Die Abfallverzeichnis-Verordnung

Die Abfallverzeichnis-Verordnung (kurz: AVV) setzt den Europäischen Abfallartenkatalog auf Bundesebene um und gibt als verbindlicher Leitfaden einen Überblick über die Bezeichnung von Abfällen und die Einstufung ihrer jeweiligen Überwachungsbedürftigkeit. In diesem AVV-Katalog befinden sich die relevanten Abfallschlüsselnummern inklusive AVV Untergruppen.  Weiter unten finden Sie einen Link zum Download des PDF-Dokuments!

 

Seit Einführung der AVV gibt es nur noch die Unterteilung in „gefährliche“ und „nicht gefährliche“ Abfälle, und nicht mehr die Kategorien „überwachungsbedürftige Abfälle“  sowie „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“.

Wesentliche Änderungen sind unter anderem, dass Bauabfälle nach der AVV nicht mehr der Überwachung unterliegen und seit dem 01.04.2010 nur noch für Abfälle mit gefährlichen Stoffen Entsorgungsnachweise geführt werden müssen.

 

Inhalte der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV-Katalog)

Regelung des Anwendungsbereichs
Zuweisungen der Abfallarten durch sechsstellige Abfallschlüssel
Auflistung von Gefährlichkeitskriterien
Einstufung der Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit
Abfallverzeichnis, welches insgesamt 232 Abfallarten umfasst
Spiegeleinträge der Abfälle, die als gefährlich bzw. nicht gefährlich eingestuft werden

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