Die Abfallverzeichnis-Verordnung
Die Abfallverzeichnis-Verordnung (kurz: AVV) setzt den Europäischen Abfallartenkatalog auf Bundesebene um und gibt als verbindlicher Leitfaden einen Überblick über die Bezeichnung von Abfällen und die Einstufung ihrer jeweiligen Überwachungsbedürftigkeit. In diesem AVV-Katalog befinden sich die relevanten Abfallschlüsselnummern inklusive AVV Untergruppen. Weiter unten finden Sie einen Link zum Download des PDF-Dokuments!
Seit Einführung der AVV gibt es nur noch die Unterteilung in „gefährliche“ und „nicht gefährliche“ Abfälle, und nicht mehr die Kategorien „überwachungsbedürftige Abfälle“ sowie „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“.
Wesentliche Änderungen sind unter anderem, dass Bauabfälle nach der AVV nicht mehr der Überwachung unterliegen und seit dem 01.04.2010 nur noch für Abfälle mit gefährlichen Stoffen Entsorgungsnachweise geführt werden müssen.
Inhalte der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV-Katalog)