Als „gefährliche Abfälle“ werden verschiedene Abfallarten mit festgelegten Gefährlichkeitsmerkmalen bezeichnet. Sie stellen eine Gefahr für die Gesundheit, die Umwelt oder beide Bereiche dar. Für Entsorgung und den Transport gefährlicher Abfälle sind spezielle Wege und Verfahren gesetzlich vorgeschrieben, die wir von PUR Umwelt gewissenhaft einhalten.
Zu den gefährlichen Abfällen zählen zum Beispiel:
Asbesthaltige Abfälle
Asbest wurde in der Vergangenheit vor allem im Baubereich eingesetzt und muss nach Abbruch- und Sanierungsarbeiten fachgemäß entsorgt werden. Beispiele für die Verwendung von Asbest sind:
Rohre für den Hoch- und TiefbauWell-, Fassaden- und Dachplatten
Pflanzschulen und Blumenkästen
Elektroheizgeräte (Nachtspeicheröfen, Heizstrahler, Kachelöfen)
Haushaltsgeräte (Backöfen, Wäschetrockner, Kleingeräte)
Wir sammeln und befördern asbesthaltige Abfälle in speziellen, sicher verschließbaren und deutlich gekennzeichneten Behältnissen.
Künstliche Mineralfasern
Nach Baumaßnahmen dürfen KMF-haltige Abfälle nicht mit anderen Bauschuttfraktionen entsorgt werden. Anorganische Synthesefasern oder auch künstliche Mineralfasern (KMF) kommen hauptsächlich in Dämm- und Isoliermaterialien vor:
DämmwolleGlaswolle
Schlackenwolle
Mineralwolle
Steinwolle
Textile Glas- oder Keramikfasern
KMF-Abfälle ohne Verunreinigung führen wir vorrangig einer Verwertung durch den Hersteller zu. Als gefährlich eingestufte KMF transportieren wir in reißfesten und staubdichten Säcken (Big-Pack) und berücksichtigen selbstverständlich die speziellen Nachweis- und Registerpflichten.
Wir bieten Ihnen absolute Sicherheit bei der Abnahme, dem Transport und der Übergabe der Gefahrenstoffe an Spezialisten – wie unser Partnerunternehmen → Lightcycle